Hey! Ja, du liegst absolut richtig. Die Vermietung von Gewerberäumen bietet in der Tat mehr Flexibilität als die Vermietung von Wohnräumen. Dabei ist es vor allem wichtig, sicherzustellen, dass der Vertrag speziell auf die Bedürfnisse von Gewerberaummietverträgen zugeschnitten ist. So ist es beispielsweise möglich, eine höhere Miete zu verlangen und sich nicht an den ortsüblichen Mietspiegel zu orientieren. Zudem können individuelle Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen werden. Das macht es sowohl für dich als auch für deinen Mieter attraktiver. Apropos Verträge: Ich erinnere mich an eine Geschichte aus meiner Jugend, als mein Vater seine eigene Bäckerei eröffnete. Er mietete einen Raum, der zuvor ein Kleidergeschäft war. Der Mietvertrag wurde schlampig erstellt, ohne den genauen Zweck der Räumlichkeiten zu definieren. Als Folge davon hatten wir massive Probleme mit dem Vermieter, als wir die Umbauten für die Bäckerei vornehmen wollten. Um solche Situationen zu vermeiden, ist es wichtig, den Mietzweck klar zu definieren. Sollte der Mieter das Mietobjekt für vertraglich nicht vereinbarte Zwecke nutzen, kannst du das Mietverhältnis beenden. Im Übrigen, im Rahmen eines Gewerberaummietvertrags kannst du auch nicht bekannte Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Allerdings müssen diese Kosten schon bei Vertragsabschluss präzise definiert werden, sonst ist die Klausel ungültig. Und nicht zu vergessen, es ist unzulässig, neben der Kaution eine weitere Mietsicherheit in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaftserklärung des Mieters zu verlangen. Die Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. So, das waren nur einige Punkte, die beim Vermieten von Gewerberäumen zu beachten sind. Aber mit etwas Sorgfalt und Vorbereitung wirst du sicher einen erfolgreichen
Gewerberaumietvertrag abschließen können!
Viel Glück!