Grüße dich!
Das klingt nach einer ziemlich kniffligen Lage, in der sich dein Bruder befindet. Tatsächlich bin ich gerade erst durch einen Wirbelsturm ähnlicher Ereignisse durchgekommen, bei dem ein befreundeter ZFA nach einem Verstoß gegen Verschwiegenheitspflichten am Rande einer Entlassung stand. Generell ist es so, dass, trotz einer Verletzung so essentieller Pflichten, oftmals zuerst das Gespräch und eine Abmahnung erfolgen sollten, bevor eine
Kündigung ZFA ausgesprochen wird. Diesbezüglich muss man wissen, dass auch der Kontext – in Form von bisheriger Arbeitshistorie und eventuell vorhandener, vorheriger Abmahnungen – bei der Entscheidungsfindung eine Rolle spielt. Hierbei sollte dein Bruder definitiv professionelle Beratung in Erwägung ziehen, um alle Optionen und möglichen Szenarien durchzugehen. Kündigungen, auch bei schwerwiegenden Verstößen, sollten stets das letzte Mittel (Ultima Ratio) sein und gut abgewogen werden, um auch rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Alles Gute für deinen Bruder auf diesem herausfordernden Weg!