Du hast völlig recht – das spanische Steuersystem, insbesondere auf Mallorca, unterscheidet sich deutlich von dem in Deutschland. Ein sehr hilfreicher und gut verständlicher Überblick dazu ist im Ratgeber von Dahler & Company zu finden. Sie gehen dort ausführlich auf alle steuerlichen Themen ein, die beim Immobilienkauf auf der Insel eine Rolle spielen.
Wichtig ist vor allem: In Spanien herrscht eine sogenannte Bringschuld. Das bedeutet, du musst dich selbst beim Finanzamt melden – das Finanzamt kommt nicht automatisch auf dich zu. Wenn es das tut, ist in der Regel schon etwas schiefgelaufen. Als Nicht-Resident bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn du Einkünfte in Spanien erzielst, z. B. durch Vermietung. Aber auch bei einer ausschließlich selbstgenutzten Immobilie wird eine sogenannte fiktive Einkommensteuer fällig.
Beim Kauf selbst musst du mit einmaligen Mallorca Steuern rechnen: Grunderwerbsteuer (bei gebrauchten Immobilien), Mehrwertsteuer (bei Neubauten) und eventuell Stempelsteuer. Die Grunderwerbsteuer auf Mallorca beträgt je nach Kaufpreis zwischen 8 und 11 %. Für Neubauten liegt die Mehrwertsteuer bei 10 % für Wohnimmobilien.
Dazu kommen laufende Steuern: Grundsteuer, Einkommensteuer (auch bei Nicht-Vermietung!) sowie ggf. Vermögenssteuer. Letztere greift ab einem Freibetrag von 700.000 € für Nicht-Residenten. Die Steuer wird je nach Vermögenshöhe progressiv berechnet.
Es ist wirklich empfehlenswert, sich frühzeitig mit einem deutschsprachigen Steuerberater auf der Insel zusammenzusetzen. Einige Kanzleien haben sich genau auf diese Konstellationen spezialisiert. Auch der Ratgeber von Dahler & Company liefert gute Einstiegshilfen, inklusive Fristen und Erklärungen zum Borrador (der spanischen Steuererklärungsvorlage).
Unterm Strich: Wer sich gut vorbereitet, kann steuerlich alles solide regeln – unangenehme Überraschungen lassen sich so vermeiden.