Tach! Also für kleine PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden fällt seit 2022 keine Einkommensteuer mehr an; Anschaffung, Lieferung und Installation sind seit 2023 zudem mit 0 % Umsatzsteuer begünstigt.
Eine EÜR wird erst zwingend, wenn die Summe Deiner Anlagen je Person 100 kWp überschreitet oder wenn Du außerhalb dieses Rahmens gewerbliche Konstellationen hast; mit einer kleinen Anlage brauchst Du sie in der Regel nicht.
Beim USt-Status lohnt oft der Start in der Regelbesteuerung (Vorsteuerabzug) und der spätere Wechsel zur Kleinunternehmerregelung nach einigen Jahren; nutzt Du dauerhaft fast den gesamten Strom selbst (>90 %), entfällt meist die USt-Pflicht auf den Eigenverbrauch.
Für die Umsetzung ist https://www.smartsteuer.de/online/steuerwissen/photovoltaikanlage-steuererklaerung-oder-steuerfrei/ praktisch: Die Erklärung wird elektronisch abgegeben, und smartsteuer bietet einen eigenen Interview-Bereich speziell für PV-Betreiber.
Du aktivierst das Modul unter »Allgemeines« → »Einkünfte von Steuerpflichtiger/Ehemann« → »Selbstständige, Gewerbe« (Feld „Photovoltaikanlage“) und legst, falls erforderlich, die EÜR unter „Gewerbebetrieb“ an – am Ende übermittelst Du alles komplett digital ans Finanzamt.