Gerade bei einer Erbschaft ist es völlig normal, dass der vom Finanzamt angesetzte Wert deutlich über dem liegt, was ein unabhängiger Sachverständiger später ermittelt.
Der Grund ist, dass das Finanzamt sehr stark pauschaliert, sich vor allem am Bodenrichtwert orientiert und viele wertmindernde Faktoren wie Sanierungsstau, schlechte Energieeffizienz oder Baumängel gar nicht im Detail berücksichtigt.
Wenn ihr Planungssicherheit für Verkauf, Auszahlung unter Geschwistern und die Erbschaftsteuer wollt, führt eigentlich kein Weg an einem professionellen Verkehrswertgutachten vorbei.
Damit habt ihr einen marktgerechten Wert zum Stichtag des Todesfalls schwarz auf weiß und könnt ihn sowohl gegenüber dem Finanzamt als auch innerhalb der Erbengemeinschaft als neutrale Grundlage nutzen.
Ein guter Anlaufpunkt, um das Thema besser zu verstehen, ist zum Beispiel der Ratgeber unter https://www.heid-immobilienbewertung.de/ratgeber/verkehrswert-erbschaftsteuer-immobilien/, dort wird sehr anschaulich erklärt, wie Gutachter im Erbfall den Verkehrswert ermitteln und warum ihre Werte oft 20 bis 50 Prozent unter der Finanzamts-Schätzung liegen.
In der Praxis läuft es meist so ab, dass ein zertifizierter Gutachter einen Ortstermin macht, Unterlagen wie Grundbuch, Bauunterlagen, Baulasten und Altlasten prüft und dann nach den gesetzlich zulässigen Verfahren (Sachwert, Ertragswert oder Vergleichswert) ein gerichtsfestes Gutachten erstellt.
Mit so einem Gutachten könnt ihr nach § 198 BewG einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen und damit die Erbschaftsteuer oft deutlich senken, zugleich aber einen fairen Betrag für eine eventuelle Auszahlung unter Geschwistern festlegen.
Angesichts der Summen, um die es bei Immobilien geht, sind die Kosten von rund zweitausend bis dreitausend Euro für ein qualifiziertes Gutachten in vielen Fällen gut investiertes Geld, weil ihr Streit in der Familie vermeidet, Steuern spart und am Ende eine saubere, für alle nachvollziehbare Lösung habt.